In § 4 der Satzung der Alten Kremper Stadtgilde von 1541 e.V. ist festgelegt, dass grundsätzlich nur männliche Kremper Bürger Anspruch auf die Königswürde und eine Vorstandsmitgliedschaft haben. Gleichzeitig eröffnet die Satzung die Möglichkeit von Ausnahmen: „Über begründete, den Interessen der Gilde dienende Ausnahmefälle entscheidet der erweiterte Vorstand.“ Von dieser Regelung wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach Gebrauch gemacht, indem wiederholt Gildebrüder, die nicht in Krempe wohnhaft sind, die Königswürde erwerben konnten. Auch der aktuelle König stammt nicht aus Krempe, sondern aus Düsseldorf.
Mit einem Antrag von Gildebruder Volker Haack befasste sich der erweiterte Vorstand abschließend während der Vierwochenversammlung am 30. Mai 2026. Dabei ging es um die Frage, ob die bislang auf auswärtige Gildebrüder angewandte Ausnahmeregelung künftig auch für Frauen gelten soll. Nach eingehender Beratung beschloss der erweiterte Vorstand, die bisherige Praxis der Ausnahmeregelungen künftig gleichermaßen auf auswärtige Mitglieder und auf Gildeschwestern anzuwenden. Das bedeutet, die Ausnahmen der auswärtigen Könige in der Vergangenheit ebenso auf die Königswürde für Frauen anzuwenden und von nun an im Bedarfsfall jährlich die Königswürde für Frauen und Auswärtige durch den Vorstand in der Sitzung am Montag nach dem Fahnenschwenken zu legitimieren.
